

FOTOSHOOTINGS DÜRFEN STATTFINDEN 16.11.2020 - 06.12.2020
Die Inanspruchnahme von Fotografie-Dienstleistungen (Fotografieren ist in der Regel keine körpernahe Dienstleistung im Sinne von unmittelbarem Körperkontakt) in der Betriebsstätte (Fotostudio) ist zulässig. Der neue § 1 (1) 8. der VO regelt ausdrücklich, dass zum Zweck des zulässigen Betretens von Kundenbereichen von Betriebsstätten der private Wohnraum verlassen werden darf.
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2344 Maria Enzersdorf
(Areal von Sankt Gabriel)